Infoveranstaltung 18.06.2024

Am 18.06.2024 fand eine Bürgerinformation zu den geplanten Windenergieanlagen im Laufenburger Wald bei Schevenhütte statt. Wir haben nachfolgend unsere Notizen zusammengetragen:

• Es werden drei erheblich größere Anlagen geplant (Enercon E175 EPS) als im Vorgängerverfahren. So werden Nabenhöhe 162m, Gesamthöhe 250m über Gelände betragen

• Herr Heep vom Investor WSW teilte auf Nachfrage mit, dass kein Brandschutzgutachten erstellt wird. Die WEA würden über CO2 gelöscht; für den Wald mit erhöhtem Funkenschlag würde keine Wasserleitung in den Weg gebaut.

• Eine Visualisierung wurde nicht gezeigt. Aus dem Auditorium wurde diese gefordert. Sie soll auf einer Ausschusssitzung präsentiert werden.

• Die Zuwegungen zu den Standorten werden umfangreicher auszubauen sein, da die Logistik komplexer und die Bauteile erheblich größer sind als in der Vergangenheit geplant

• Die Zufahrt zu den WEA soll von der L12, gegenüber Hundeschule aus erfolgen (Schumachers Bruchweg). Dieser Weg ist mit giftiger Schlacke aus dem Elektrowerk gebaut. Anzunehmen ist, dass dieser Weg erheblich ausgebaut werden muss, wobei diese noch versiegelte Schlacke offengelegt und „angekratzt“ werden muss. Es sind umfangreiche Arbeiten zu erwarten, da sich der Weg in einem stark abfallenden Gelände befindet

• Aus dem Auditorium wurde darauf hingewiesen, dass es bei starken Niederschlägen bereits heute ein Hochwasser- und Wasserableitungsproblem an diesem Weg und seiner Einmündung in die L12 gibt. Durch den „windkraftgerechten“ Ausbau dieses Weges wird sich das Problem weiter verschärfen

• Eine gemeinsame Planung mit STAWAG und deren bis zu 7 Windrädern die im Meroder Wald (Kreis DN) errichtet werden sollen, erfolgt gemäß Aussage von Herrn Heep im Planungsverfahren nicht.

Diese Aussage ist bemerkenswert, da nach dem ersten Bekanntwerden der Meroder Planung infolge von gegenseitigen Standortunverträglichkeiten von Meroder und Laufenburger WEA, die Planung im Laufenburger Wald geändert wurde. Weshalb die Verschiebung, wenn es keine Abstimmung gab?

Dezernent Röhm hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Genehmigung nicht mehr über ein Bauleitplanverfahren (Anm.: wie in den letzten Jahren den Bürgern eigentlich zugesagt) umgesetzt wird, sondern nach § 35 Abs. 3 BauGB (Bauen im Außenbereich) i.V. mit § 9 BImSchG. Auch aus dem Grunde würde keine Abstimmung mit den Nachbarkommunen erforderlich werden.

Siehe auch AZ vom 25.4.2023 „Standort-Konflikt bei Windkraft in Stolberg nicht aufgelöst“

Es wurde durch den Veranstalter Folgeveranstaltungen versprochen, diese sollen in Schevenhütte stattfinden.

• Auf Nachfrage aus dem Auditorium ob bereits ein Entwurf des neuen Regionalplanes vorliegt und dieser der Verwaltung Stolberg/Planern bekannt sei, wurde nicht geantwortet.

• Der externe Rechtsanwalt Felix Baum erwiderte, dass das die beiden OVG-Urteile (22 D 150/22.AK und 11 D 133/20.NE) den Windbetreibern zugutekommen würden.

Er erläuterte jedoch die inhaltlichen Konsequenzen nicht. Es gibt auch Aussagen aus mit der Thematik befassten Kreisen, die vermuten lassen, dass Entscheidungen aus Gründen der Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken nicht gefällt werden, bevor die Regionalplanung abgeschlossen und rechtsverbindlich ist.

• Die 2022 versprochene direkte Beteiligung der Bürger an den Einnahmen und andere Vorteile für diirekt betroffene Anwohner ist hinfällig, da Stolberg im Zuge der Kooperationsvereinbarung mit Green/WSW in die Beteiligung eingetreten ist. Bei Interesse muss der Bürger sich nun an die Stadt wenden.

• Aus dem Auditorium wurde die Frage gestellt, weshalb die Infoveranstaltung nicht im betroffenen Schevenhütte stattfindet.

• In Langerwehe wurde das Thema WEA im zuständigen Ausschuss „Umwelt und Energie“ seit 03/2023 nicht mehr behandelt.

Einen Bericht zum Thema hat es in der AZ am 20.06.2024 von Dirk Müller gegeben

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region-aachen/stolberg/nur-noch-drei-windkraftanlagen-dafuer-jeweils-250-meter-hoch/14222029.html

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Eine Antwort

  1. admin admin sagt:

    Gewerbegebiet im Wald?
    Schon 2015 herrschte große Aufregung und Diskussion um die Windkraftpläne im Wald bei Schevenhütte. Auslöser für den Widerstand war damals eine Informationsveranstaltung der potientiellen Investoren in Schevenhütte, in deren Nachgang sich viele Bürger mit dem Thema intensiv beschäftigten und feststellten, dass die Investoren ihr Vorhaben im Wald in vielen Punkten allzu postitv dargestellt hatten, wichtige Sachverhalte lieber nicht mitgeteilt und andere geschönt wurden.
    Am Ende deckten die Bürger auf, das die Planung nicht genehmigungsfähig war, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen hätte (u.a. Wasserschutzgebiet).
    Vor etwa zwei Jahren (2022) starteten die Investoren einen neuen Versuch, die Schevenhütter Bürger von ihrem Vorhaben zu überzeugen. Über Verbindungen zu örtlcihen Vereinen wurde im Ort für den Windpark im Wald geworben. Wieder wurde mit Zuckerbrot und Peitsche gearbeitet: Es könne ja geschehen, dass der Wald verkauft werden müsse oder andere Investoren könnten weniger vorteilhafte Standorte durchsetzen, wenn die Bürger sich weiter wehren. Man selbst plane ja “nur” 3-4 Standorte in einer für den Ort und die Natur sehr verträglichen Weise. Außerdem könnten die Bürger von einer Beteiligung und günstigeren Strompreisen proftitieren.
    Wie sich ein Jahr später (22.03.2023) auf einer Informationsveranstaltung in Langerwehe herausgestellt hat, ist auch dies nur die halbe Wahrheit. Gemeinsam mit der STAWAG planen die Investoren WSW und STAWAG hier einen mönströsen Windpark von bis zu 10 Windenergieanlagen mitten im Wald zwischen Schevenhütte und Gürzenich. einem der letzen zusammenhängenden Waldgebiete von besonderer Bedeutung in NRW während gleichzeitg weltweit darüber diskutiert wird, wie bedeutsam der Erhalt und die Renaturierung der Wälder für den Arten- und Klimaschutz ist. Gerade erst hat die EU hierzu eine neue Verordnung zur Renaturierung erlassen. Die den Schevenhütter Bürgern gemachten Versprechungen sind ebenfalls hinfällig. Das Geld, das wir über den Strompreis bezahlen landet im Stolberger Stadtsäckel. Aber es ist ohnehin nur das Prinzip linke Tasche, rechte Tasche.

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