NRW-Erlass zu erneuerbaren Energien
Der Erlass zum beschleunigten Ausbau von Solar- und Windenergie im Land NRW wurde am 28. Dezember 2022 veröffentlicht.
Er kann hier heruntergeladen werden:
Im wesentlichen soll er die Auslegung und Anwendung des Landesentwicklungsplanens für die ausführenden Stellen auf regionaler und kommunaler Ebene konkretisieren. Erleichtert werden soll die Nutzung von bereits geschädigten Waldflächen (Kalamitätsflächen) für die Windenergie und von Freiflächen für Solarnergie, hier vor allem im Randbereich von Strassen und Schienen.
Der vor allem im Wald existierende Widerspruch zwischen dieser Art von Klimaschutz und Artenschutz wird leider auch durch diesen Erlass nicht aufgelöst, sondern vermutlich noch verschärft. Die übrigen planerischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen bleiben unverändert erhalten!
Dies betrifft vor allem den Natur- und Artenschutz sowie die immissionsrechtlichen Vorausstzungen (z.B. Schallschutz). Das bedeutet, dass entsprechende Planungen und Genehmigungen immer noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen werden.
Im Gegensatz zur Nutzung von Solaranlagen auf Gebäuden, die sich viel schneller umsetzen ließe und bei konsequentem Einsatz für erneuerbarer Energien, in Stolberg schon viel weiter fortgeschritten sein könnte!
Siehe Freiburg: Dort sind Solaranlagen bei Neubauten bereits Pflicht und in Baden-Württemberg wird diese Pflicht ab 2023 landesweit eingeführt!